Zeugniserteilung
Erste juristische Prüfung
Das Landesjustizprüfungsamt erteilt das Zeugnis über die erste juristische Prüfung, wenn die staatliche Pflichtfachprüfung in Sachsen-Anhalt und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes bestanden sind. Das Zeugnis weist die Ergebnisse beider Prüfungen, den Schwerpunktbereich sowie zusätzlich eine Gesamtnote aus, in die das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung mit 70 v.H. und das Ergebnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 v.H. einfließen (§ 1 Abs. 5 JAPrVO).
Die Ausstellung des Gesamtzeugnisses ist unter Vorlage einer beglaubigten Ablichtung des Zeugnisses der universitären Schwerpunktbereichsprüfung beim Landesjustizprüfungsamt formlos zu beantragen. Wird der universitäre Prüfungsteil am juristischen Bereich der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg abgelegt, übermittelt das dortige Prüfungsamt das Zeugnis direkt an das Landesjustizprüfungsamt, sofern die erforderliche Einwilligungserklärung abgegeben worden ist.
Sollte der Prüfungstermin in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Ablauf der Bewerbungsfristen für die Einstellung in das Referendariat liegen, kann vom Landesjustizprüfungsamt vorab eine Bescheinigung über das Bestehen der ersten juristischen Prüfung erbeten werden.
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