Meldung und Meldeformulare
Meldung
Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Staatsprüfung ist beim Landesjustizprüfungsamt schriftlich zu beantragen.
Der Meldung sind folgende Unterlagen im Original oder beglaubigter Kopie beizufügen:
- Leistungsnachweise,
- Nachweis der Immatrikulation an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Fach Rechtswissenschaften für die zwei unmittelbar der Prüfung vorausgehenden Fachsemester.
Es ist das nachfolgende Meldeformular des Landesjustizprüfungsamtes zu verwenden.
Die Meldung hat innerhalb des in § 8 Abs. 1 JAPrVO gesetzlich festgelegten Meldezeitraumes zu erfolgen. Das nicht genügend entschuldigte Versäumnis der Meldefrist hat die Zurückweisung des Antrages zur Folge.
Der Meldezeitraum wird zudem rechtzeitig durch Veröffentlichung im Justizministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt und durch Aushang in der Universität in Halle, Juridicum, sowie auf den Internetseiten des Landesjustizprüfungsamtes bekanntgemacht.
Meldeformulare für die staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung
Für den ersten Prüfungsdurchgang eines jeden Jahres (der Meldezeitraum beginnt am 1. November und endet am 30. November des jeweiligen Vorjahres) und für den zweiten Prüfungsdurchgang eines jeden Jahres (der Meldezeitraum beginnt am 1. Mai und endet am 31. Mai des jeweiligen Jahres) können folgende Anträge im PDF-Format heruntergeladen werden:
Themen
Service
Im Servicebereich finden Sie folgende Informationen