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Referendariat

Flyer zum Referendariat in Sachsen-Anhalt

Referendariat in Sachsen-Anhalt
Ihr Weg in eine erfolgreiche Zukunft
1. Auflage, Juli 2019
In Papierform zur Zeit vergriffen!
Weitere Informationen zur Publikation "Referendariat in Sachsen-Anhalt"

Einstellung

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.

Einstellungen erfolgen am 1. März und am 1. September jeden Jahres.

Ausführliche Informationen hierüber können dem Merkblatt "Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt" entnommen werden, welches Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Naumburg finden.

Anträge auf Ernennung zur Rechtsreferendarin oder zum Rechtsreferendar sind unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks, welcher dem o. g. Merkblatt anhängt, zu richten an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.

Weitere Informationen zum Referendariat erhalten Sie

Vorbereitungsdienst

Der 24-monatige Vorbereitungsdienst besteht aus vier Pflichtstationen
(§ 37 JAPrVO) und der Wahlstation (§§ 37; 38 JAPrVO).

Ausbildungsabschnitt

Dauer

Erster Ausbildungsabschnitt4 Monate Zivilrechtsstation 
Zweiter Ausbildungsabschnitt4 Monate Strafrechtsstation
Dritter Ausbildungsabschnitt4 Monate Verwaltungsstation     
Vierter Ausbildungsabschnitt     9 Monate Anwaltsstation
Fünfter Ausbildungsabschnitt3 Monate Wahlstation

E-Learning Programm ELAN-REF

Mit ELAN-REF steht allen Referendarinnen und Referendaren ein praxisorientiertes, modernes Lernprogramm im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung, das den Einstieg in die praktische Arbeit bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörden erleichtern und der Vorbereitung auf die Unterrichtseinheiten der Einführungslehrgänge der ersten drei Ausbildungsabschnitte dienen soll. Weitere Informationen können Sie den Hinweisen zum Lernprogramm ELAN-REF entnehmen.

Examensklausurenkurs

Das Oberlandesgericht bietet einen zweiwöchigen Klausurenkurs unter Einsatz von Examensklausuren an, die von Prüfern des zweiten juristischen Staatsexamens korrigiert und zu den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Terminen besprochen werden. Die Klausuren können ausschließlich über das E-Learning Programm ELAN-REF am Ausgabetag bis zum übernächsten Sonntag heruntergeladen werden.

1. Halbjahr 2024

Klausur Ausgabe Besprechung
Z1 05.01.2024 06.02.2024
S1 19.01.2024 20.02.2024
Z2 02.02.2024 05.03.2024
Ö1 16.02.2024 19.03.2024
Z3 23.02.2024 26.03.2024
S2 08.03.2024 02.04.2024
Z4 28.03.2024 30.04.2024
Ö2 12.04.2024 14.05.2024
Z5 26.04.2024 28.05.2024
S3 10.05.2024 11.06.2024
Z6 24.05.2024 25.06.2024
Ö3 07.06.2024 09.07.2024
S4 21.06.2024 23.07.2024

2. Halbjahr 2024

Klausur Ausgabe Besprechung
Z1 05.07.2024 06.08.2024
S1 19.07.2024 20.08.2024
Z2 02.08.2024 03.09.2024
Ö1 16.08.2024 17.09.2024
Z3 30.08.2024 01.10.2024
S2 13.09.2024 15.10.2024
Z4 27.09.2024 29.10.2024
Ö2 11.10.2024 12.11.2024
Z5 25.10.2024 26.11.2024
S3 08.11.2024 10.12.2024
Z6 22.11.2024 07.01.2025
Ö3 06.12.2024 14.01.2025
S4 20.12.2024 28.01.2025

Sprecherversammlung

Gemäß § 41 Abs. 2 JAPrVO beruft der Präsident des Oberlandesgerichts mindestens alle sechs Monate eine Versammlung der Sprecher aller Arbeitsgemeinschaften ein. Hieran nehmen neben den gewählten
AG-Sprechern auch Ausbildungsverantwortliche aller Bereiche sowie mit Ausbildungsfragen befasste Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz, insbesondere des Landesjustizprüfungsamtes teil. Sinn der Versammlung ist die möglichst frühzeitige und gebündelte Mitwirkung der Referendare und ihrer Ausbilder an Ausbildungs- und Prüfungsfragen.

Themenanmeldungen seitens der Referendare sind stets willkommen und sollten über die AG-Sprecher an das Oberlandesgericht erfolgen.