Menu
menu

Termine

Termine für Prüfungsdurchgänge 1/2024 und 2/2024 im Jahr 2024:

Bekanntmachung

des Landesjustizprüfungsamtes zur Durchführung der Staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung im Jahr 2024 - Bek. des MJ vom 13.10.2023 - 2230-PA.019/2024

1. Allgemeines

Das Landesjustizprüfungsamt führt mit den Durchgängen 1/2024 im Anschluss an das Wintersemester 2023/2024 und 2/2024 im Anschluss an das Sommersemester 2024 die Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung (im Folgenden Prüfung) durch.

Studierende, die die Prüfung bei erstmaliger Ablegung bestanden haben, können die Zulassung zur Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung beantragen, solange der Vorbereitungsdienst noch nicht aufgenommen wurde (§ 27 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen (JAPrVO) vom 2.10.2003 (GVBl. LSA S. 245, 349), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.6.2014 (GVBl. LSA S. 263). Der Antrag auf Zulassung kann erst nach mündlicher Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses und nur bis zum Ende des übernächsten Zulassungszeitraumes gestellt werden.

Für Studierende, die die Prüfung im Prüfungsverfahren bei frühzeitiger Meldung im Sinne von § 26 JAPrVO abgelegt haben, ist dieses Prüfungsverfahren gebührenfrei.

Für Studierende, die die Prüfung im Erstversuch abgelegt haben, ist die Wiederholung zur Notenverbesserung gebührenpflichtig (§ 27 Abs. 4 JAPrVO).

2. Terminplan

Prüfungsdurchgang 1/2024

Meldezeitraum:

Mittwoch, 1. November 2023 bis Donnerstag, 30. November 2023

Für Prüflinge, die am Prüfungsdurchgang 2/2023 teilgenommen haben und die Prüfung im Sinne der §§ 27 und 28 JAPrVO wiederholen wollen, wird der Meldezeitraum dahingehend verlängert, dass der Zulassungsantrag noch innerhalb von zwei Wochen nach mündlicher Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses gestellt werden kann.

Klausuren:

Rechtsgebiet Wochentag Datum
ZR I Donnerstag 22.02.2024
ZR II Freitag 23.02.2024
SR I Montag 26.02.2024
SR II Dienstag 27.02.2024
ÖR I Donnerstag 29.02.2024
ÖR II Freitag 01.03.2024

Mündliche Prüfung:

Voraussichtlich Juni/Juli 2024

Prüfungsdurchgang 2/2024

Meldezeitraum:

Mittwoch, 1. Mai 2024 bis Freitag, 31. Mai 2024

Für Prüflinge, die am Prüfungsdurchgang 1/2024 teilgenommen haben und die die Prüfung im Sinne der §§ 27 und 28 JAPrVO wiederholen wollen, wird der Meldezeitraum dahingehend verlängert, dass der Zulassungsantrag noch innerhalb von zwei Wochen nach nach mündlicher Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses gestellt werden kann.

Klausuren:

Rechtsgebiet Wochentag Datum
ZR I Donnerstag 22.08.2024
ZR II Freitag 23.08.2024
SR I Montag 26.08.2024
SR II Dienstag 27.08.2024
ÖR I Donnerstag 29.08.2024
ÖR II Freitag 30.08.2024

Mündliche Prüfung:

Voraussichtlich ab Januar 2025

Die Teilnehmenden haben in den drei Kerngebieten Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht jeweils zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen. Auf §§ 13 und 14 JAPrVO wird hingewiesen.

Änderungen der Termine für die Klausuren und mündlichen Prüfungen einschließlich etwa notwendig werdender Ersatz- oder Wiederholungstermine bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gemacht.

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die genauen Termine zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

3. Meldung

Die Meldung zur Prüfung setzt den Nachweis eines ordnungsgemäßen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums von mindestens dreieinhalb Jahren voraus. Die Zeit kann unterschritten werden, wenn die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind. Mindestens zwei Jahre müssen auf ein Studium an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes entfallen (§ 5 a des Deutschen Richtergesetzes i. d. F. vom 19.04.1972 [BGBl. I S. 713], zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 [BGBl. I S. 2099]).

Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen - Nachweis im Original oder in beglaubigter Kopie - beizufügen:

a) Studienzeitbescheinigung der Universität zum Nachweis des Studiums (§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1, § 10 JAPrVO);

b) Bescheinigungen der Universität über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen (§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 bis 5 JAPrVO);

c) Bescheinigungen über die Teilnahme an den praktischen Studienzeiten (§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 12 JAPrVO);

d) die Versicherung, dass die Zulassung bei keinem anderen Prüfungsamt beantragt ist oder die Angabe, wann und wo dies geschehen ist.

Meldeformulare werden auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes als PDF-Datei veröffentlicht.

Die Meldung muss vollständig mit allen Unterlagen innerhalb des Meldezeitraums im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz - Landesjustizprüfungsamt -, Halberstädter Str. 8 (Eingang Nordost), 39112 Magdeburg, eingegangen sein. Der Meldezeitraum ist unbedingt einzuhalten.

4. Klausuren

Die Klausuren werden in Halle (Saale), in Ausnahmefällen auch in Magdeburg, angefertigt. Spätestens mit der Ladung wird mitgeteilt, welche Hilfsmittel (Gesetzestexte) zugelassen werden. Diese sind mitzubringen.

5. Mündliche Prüfung

Mündliche Prüfungen werden nach Abschluss der Bewertung aller schriftlichen Arbeiten überwiegend in Halle (Saale), daneben auch in Magdeburg, stattfinden.