Termine
Termine für Prüfungsdurchgänge 1/2024 und 2/2024 im Jahr 2024:
Bekanntmachung
des Landesjustizprüfungsamtes zur Durchführung der Staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung im Jahr 2024 - Bek. des MJ vom 13.10.2023 - 2230-PA.019/2024
1. Allgemeines
Das Landesjustizprüfungsamt führt mit den Durchgängen 1/2024 im Anschluss an das Wintersemester 2023/2024 und 2/2024 im Anschluss an das Sommersemester 2024 die Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung (im Folgenden Prüfung) durch.
Studierende, die die Prüfung bei erstmaliger Ablegung bestanden haben, können die Zulassung zur Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung beantragen, solange der Vorbereitungsdienst noch nicht aufgenommen wurde (§ 27 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen (JAPrVO) vom 2.10.2003 (GVBl. LSA S. 245, 349), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.6.2014 (GVBl. LSA S. 263). Der Antrag auf Zulassung kann erst nach mündlicher Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses und nur bis zum Ende des übernächsten Zulassungszeitraumes gestellt werden.
Für Studierende, die die Prüfung im Prüfungsverfahren bei frühzeitiger Meldung im Sinne von § 26 JAPrVO abgelegt haben, ist dieses Prüfungsverfahren gebührenfrei.
Für Studierende, die die Prüfung im Erstversuch abgelegt haben, ist die Wiederholung zur Notenverbesserung gebührenpflichtig (§ 27 Abs. 4 JAPrVO).
2. Terminplan
Prüfungsdurchgang 1/2024
Meldezeitraum:
Mittwoch, 1. November 2023 bis Donnerstag, 30. November 2023
Für Prüflinge, die am Prüfungsdurchgang 2/2023 teilgenommen haben und die Prüfung im Sinne der §§ 27 und 28 JAPrVO wiederholen wollen, wird der Meldezeitraum dahingehend verlängert, dass der Zulassungsantrag noch innerhalb von zwei Wochen nach mündlicher Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses gestellt werden kann.
Klausuren:
Rechtsgebiet | Wochentag | Datum |
---|---|---|
ZR I | Donnerstag | 22.02.2024 |
ZR II | Freitag | 23.02.2024 |
SR I | Montag | 26.02.2024 |
SR II | Dienstag | 27.02.2024 |
ÖR I | Donnerstag | 29.02.2024 |
ÖR II | Freitag | 01.03.2024 |
Mündliche Prüfung:
Voraussichtlich Juni/Juli 2024
Prüfungsdurchgang 2/2024
Meldezeitraum:
Mittwoch, 1. Mai 2024 bis Freitag, 31. Mai 2024
Für Prüflinge, die am Prüfungsdurchgang 1/2024 teilgenommen haben und die die Prüfung im Sinne der §§ 27 und 28 JAPrVO wiederholen wollen, wird der Meldezeitraum dahingehend verlängert, dass der Zulassungsantrag noch innerhalb von zwei Wochen nach nach mündlicher Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses gestellt werden kann.
Klausuren:
Rechtsgebiet | Wochentag | Datum |
---|---|---|
ZR I | Donnerstag | 22.08.2024 |
ZR II | Freitag | 23.08.2024 |
SR I | Montag | 26.08.2024 |
SR II | Dienstag | 27.08.2024 |
ÖR I | Donnerstag | 29.08.2024 |
ÖR II | Freitag | 30.08.2024 |
Mündliche Prüfung:
Voraussichtlich ab Januar 2025
Die Teilnehmenden haben in den drei Kerngebieten Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht jeweils zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen. Auf §§ 13 und 14 JAPrVO wird hingewiesen.
Änderungen der Termine für die Klausuren und mündlichen Prüfungen einschließlich etwa notwendig werdender Ersatz- oder Wiederholungstermine bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gemacht.
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die genauen Termine zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
3. Meldung
Die Meldung zur Prüfung setzt den Nachweis eines ordnungsgemäßen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums von mindestens dreieinhalb Jahren voraus. Die Zeit kann unterschritten werden, wenn die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind. Mindestens zwei Jahre müssen auf ein Studium an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes entfallen (§ 5 a des Deutschen Richtergesetzes i. d. F. vom 19.04.1972 [BGBl. I S. 713], zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 [BGBl. I S. 2099]).
Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen - Nachweis im Original oder in beglaubigter Kopie - beizufügen:
a) Studienzeitbescheinigung der Universität zum Nachweis des Studiums (§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1, § 10 JAPrVO);
b) Bescheinigungen der Universität über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen (§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 bis 5 JAPrVO);
c) Bescheinigungen über die Teilnahme an den praktischen Studienzeiten (§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 12 JAPrVO);
d) die Versicherung, dass die Zulassung bei keinem anderen Prüfungsamt beantragt ist oder die Angabe, wann und wo dies geschehen ist.
Meldeformulare werden auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes als PDF-Datei veröffentlicht.
Die Meldung muss vollständig mit allen Unterlagen innerhalb des Meldezeitraums im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz - Landesjustizprüfungsamt -, Halberstädter Str. 8 (Eingang Nordost), 39112 Magdeburg, eingegangen sein. Der Meldezeitraum ist unbedingt einzuhalten.
4. Klausuren
Die Klausuren werden in Halle (Saale), in Ausnahmefällen auch in Magdeburg, angefertigt. Spätestens mit der Ladung wird mitgeteilt, welche Hilfsmittel (Gesetzestexte) zugelassen werden. Diese sind mitzubringen.
5. Mündliche Prüfung
Mündliche Prüfungen werden nach Abschluss der Bewertung aller schriftlichen Arbeiten überwiegend in Halle (Saale), daneben auch in Magdeburg, stattfinden.
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