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Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung (§ 27 JAPrVO)

Wer die Prüfung im Freiversuch (§ 26 JAPrVO) bestanden hat, kann die Prüfung zur Verbesserung der Gesamtnote einmal wiederholen. Dieses Prüfungsverfahren ist gebührenfrei.

Wer die Prüfung im Erstversuch bestanden hat, kann die Prüfung zur Verbesserung der Gesamtnote wiederholen. Diese Notenverbesserungsprüfung ist gebührenpflichtig (§ 27 Abs. 1, 4 JAPrVO).

Die Prüfung zur Notenverbesserung kann nur absolviert werden, solange der Vorbereitungsdienst noch nicht aufgenommen worden ist.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung kann erst nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses und nur bis zum Ende des übernächsten Zulassungszeitraumes gestellt werden.