Aktuelles
Umzug des Landesjustizprüfungsamtes
Die neue Anschrift des Landesjustizprüfungsamtes lautet:
Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Landesjustizprüfungsamt
Halberstädter Str. 8 (Eingang Nordost)
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 5675000
Fax: +49 391 5675024
E-Mail: poststelle.ljpa(at)mj.sachsen-anhalt.de
www.ljpa.sachsen-anhalt.de
Information zum Umgang des Landesjustizprüfungsamtes mit dem Corona-Virus
Durchführung der Prüfungen
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung werden weiterhin wie vorgesehen zu den bereits bekanntgegebenen Terminen durchgeführt. Diese erfolgen jedoch unter besonderen Schutzmaßnahmen wie beispielsweise der Einhaltung eines Mindestabstands, der Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten und bei den mündlichen Prüfungen gilt ein genereller Verzicht auf Zuhörer.
Weitere Informationen zu den Corona-Pandemie-Schutzmaßnahmen werden Ihnen mit der Ladung für die Prüfungen übersandt. Den Fragebogen zur Selbstauskunft, welcher bei jedem Prüfungstermin unterschrieben vorgelegt werden muss, können Sie hier herunterladen.
Mündliche Prüfungen
Aufgrund der räumlichen Verhältnisse wird diesseits leider weiterhin keine Möglichkeit gesehen, für die mündlichen Prüfungen in den juristischen Prüfungen Zuhörerinnen und Zuhörer zuzulassen.
Der Wunsch der künftigen Prüfungskandidatinnen und –kandidaten, den Ablauf einer mündlichen Prüfung vor ihrem eigenen Prüfungstermin zu erleben, kann hier uneingeschränkt nachvollzogen werden. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass die aktuelle Lage und das damit verbundene höhere Infektionsrisiko eine andere Entscheidung nicht zulassen.
Für künftige mündliche Prüfungen wird eine Zuhörermöglichkeit unmittelbar vor Prüfungsbeginn erneut geprüft.
Aktuelles zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Hinweise zum Kauf- und Verbrauchsgüterkaufrecht ab 2022
Zum Umgang mit dem ab dem 01.01.2022 geltenden Kauf- und Verbrauchsgüterkaufrecht nach Umsetzung der „Warenkauf-Richtlinie“ und der „Digitale-Inhalte-Richtlinie“ wird auf folgendes hingewiesen:
Die genannte Rechtsänderung wird in Sachsen-Anhalt im Prüfungsdurchgang 01/2022 nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung sein. Kaufrechtliche Normen können jedoch zum Gegenstand der Aufsichtsarbeiten gemacht werden, soweit sie inhaltlich durch die Rechtsänderung nicht betroffen sind.
Diese Zusicherung gilt ausdrücklich nur für den schriftlichen Teil der Prüfungen, weswegen die genannte Rechtsänderung zum Gegenstand der mündlichen Prüfungen gemacht werden kann.
Prüfungsverfahren bei frühzeitiger Meldung
Aufgrund der bestehenden Pandemielage wird nach dem Sommersemester 2020 und dem Wintersemester 2020/2021 nun auch das Sommersemester 2021 bei der Berechnung, ob ein Prüfungsverfahren bei frühzeitiger Meldung vorliegt, nicht berücksichtigt.
Beabsichtigt ist eine Änderung des § 26 Abs. 2 JAPrVO-LSA dahin, dass die drei vorgenannten Semester für alle Studierenden der Rechtswissenschaften in Halle, soweit sie in diesem Zeitraum eingeschrieben sind, bei der Berechnung der Freiversuchsfrist nicht mitzählen. Die in diesen Semestern erbrachten Leistungsnachweise werden gleichwohl bei der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gewertet.
Über diesen Link finden Sie die entsprechende Pressemitteilung zum Freischuss vom 11.05.21.
Rahmenbedingungen für die praktischen Studienzeiten
Aufgrund der bestehenden Pandemielage können praktische Studienzeiten bis auf Weiteres ganzjährig, d.h. auch während der gesamten Vorlesungszeit des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/2022 der Martin-Luther-Universität Halle absolviert werden.
Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse des Prüfungsdurchganges 2/2021
Über diesen Link können Sie die vorliegenden Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten einsehen. Beachten Sie den dort veröffentlichten Stand. Eine Aktualisierung erfolgt bis auf Weiteres jeweils mittwochs, erstmals voraussichtlich im November 2021.
Eine Bekanntgabe der Ergebnisse in dieser Form erfolgt nur, wenn die schriftliche Einverständniserklärung hierzu dem Landesjustizprüfungsamt vorliegt. Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Diese Bekanntgabe der Ergebnisse steht unter dem Vorbehalt der endgültigen schriftlichen Ergebnismitteilung per Briefpost.
Meldeformulare für die staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung
Für den ersten Prüfungsdurchgang eines jeden Jahres (der Meldezeitraum beginnt am 1. November und endet am 30. November des jeweiligen Vorjahres) und für den zweiten Prüfungsdurchgang eines jeden Jahres (der Meldezeitraum beginnt am 1. Mai und endet am 31. Mai des jeweiligen Jahres) können folgende Anträge im PDF-Format heruntergeladen werden:
Hinweise zur Nutzung von Anträgen
Es wird dringend empfohlen, die Anträge (Format: PDF) zuerst auf Ihrem Computer abzuspeichern, bevor Sie sie ausfüllen. Nachdem Sie einen Antrag ausgedruckt und mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift versehen haben, senden Sie diesen bitte ausschließlich per Briefpost (nicht per E-Mail) an das Landesjustizprüfungsamt.
Aktuelles zum Referendariat
Einstellungstermin Referendariat
Nächster Einstellungstermin für das Referendariat ist der 1. März 2022. Bewerbungsschluss ist der 18. Januar 2022. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Referendariat.
E-Learning Programm ELAN-REF
Mit ELAN-REF steht allen Referendarinnen und Referendaren ein praxisorientiertes, modernes Lernprogramm im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung, das den Einstieg in die praktische Arbeit bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörden erleichtern und der Vorbereitung auf die Unterrichtseinheiten der Einführungslehrgänge der ersten drei Ausbildungsabschnitte dienen soll.
ELAN-REF besteht aus den Modulen Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsprozess sowie aus den vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer entwickelten Anwaltsmodulen. Erweitert wurde ELAN-REF um das Modul "eJustice und Referendariat", welches den elektronischen Rechtsverkehr, Signatur und Eingang bei Gericht sowie die elektronische Akte in einer besonders auf die Ausbildungspraxis zugeschnittene Weise behandelt.
Die Einrichtung der Zugänge erfolgt durch das Landesjustizprüfungsamt. Allen Referendarinnen und Referendaren werden die Zugangsdaten an die im Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst angegebene E-Mailadresse übersandt. Für die Anwaltsmodule ist eine separate Anmeldung auf der Internetseite des Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) erforderlich.
Weitere Informationen können Sie den Hinweisen zum Lernprogramm ELAN-REF entnehmen.
Aktuelles zur zweiten juristischen Staatsprüfung
Elektronische Prüfung
Für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung bietet Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland die Wahl zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung (via Laptop). Die elektronische Anfertigung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ausschließlich am Klausurort Halle (Saale). Weitere Informationen hierzu können Sie dem Merkblatt zur elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten entnehmen.
Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse Klausurkampagne Oktober 2021
Über diesen Link können Sie die vorliegenden Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten einsehen. Beachten Sie den dort veröffentlichten Stand. Eine Aktualisierung erfolgt bis auf Weiteres jeweils mittwochs, erstmals voraussichtlich im Januar 2022.
Eine Bekanntgabe der Ergebnisse in dieser Form erfolgt nur, wenn die schriftliche Einverständniserklärung hierzu dem Landesjustizprüfungsamt vorliegt. Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Diese Bekanntgabe der Ergebnisse steht unter dem Vorbehalt der endgültigen schriftlichen Ergebnismitteilung per Briefpost.
Weitere Informationen
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